Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Berliner Senat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass die 2. BaSchMV, in der die Schutz-
und Hygienemaßnahmen bezogen auf das Coronavirus enthalten sind, mit Ablauf des 12. Februar
2023 außer Kraft tritt. Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens, der geringeren
Krankheitsschwere der aktuell dominierenden Virusvarianten sowie der guten Basisimmunität in der
Bevölkerung, werden die Schutzmaßnahmen nun zunehmend in die Eigenverantwortung der
Bevölkerung gelegt.
Dies bedeutet insbesondere, dass ab dem 13. Februar 2023
- keine Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus mehr besteht sowie
- keine Testpflicht an den Schulen mehr angeordnet werden könnte.
Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal können sich wie bisher weiterhin freiwillig testen.
Wir möchten Sie zudem klarstellend darauf aufmerksam machen, dass weder Schülerinnen und
Schüler noch Personen des schulischen Personals, die Symptome einer Infektion aufweisen, zu einer
Testung oder/und zum Tragen einer Maske verpflichtet werden können. Auch eine Isolationspflicht für
Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal darf seitens der Schulen nicht, weder durch die
Schulleitung noch durch schulische Gremien, angeordnet werden.
Es wird jedoch weiterhin dringend darum gebeten, dass Schülerinnen und Schüler sowie Personen des
schulischen Personals, die Krankheitssymptome haben, nicht in die Schule kommen.