Aktuelle Hinweise

Infos zum Thema Hitzefrei

Gibt es in der Schule hitzefrei?

Schu­le ist Pflicht. Und der Aus­fall oder das Ver­säu­men von Unter­richt muss die Aus­nah­me sein. Dar­um gibt es kein “Hit­ze­frei” ab einer bestimm­ten Tem­pe­ra­tur mehr, son­dern der Unter­richt soll den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­passt statt­fin­den. Bei gro­ßer Hit­ze kön­nen sich Schu­len für ver­kürz­te Unter­richts­stun­den entscheiden.

Nur wenn dies nicht mög­lich ist, kann der Unter­richt nach Ent­schei­dung der Schul­lei­tung aus­nahms­wei­se aus­fal­len, aber nicht in der Ober­stu­fe, beruf­li­chen Schu­le und dem Zwei­ten Bildungsweg.

  • Übri­gens: Die Betreu­ung der Kin­der und ein bestehen­des Mit­tag­essen­an­ge­bot an der Schu­le wer­den auch bei extre­men Wet­ter­la­gen in gewohn­tem Umfang garantiert.

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