Hausordnung
I. Anwesenheit / Verhalten
1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
2. Das Schulgebäude wird um 8:05 Uhr geöffnet. Zwischen 8:05 Uhr und 8:15 Uhr ist den Schülerinnen und Schülern der Zutritt gestattet. Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 8:15 Uhr. Für späteren Unterrichtsbeginn ist der Zutritt zur Schule nur in den Pausen gestattet.
3. Sollte eine Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn nicht zum Unterricht erschienen sein, melden die Klassensprecher/innen dies im Sekretariat der Schule.
4. Das Schulgelände darf grundsätzlich ohne schriftliche Erlaubnis einer Lehrkraft bzw. der Schulleitung nicht verlassen werden.
5. Jede/r Schüler/in hat auf dem Schulgelände auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und ist verpflichtet, an Ordnungs- und Säuberungsmaßnahmen teilzunehmen.
6. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Auch bei Gesprächen bemühen sich alle Schüler/innen die deutsche Sprache zu nutzen, damit niemand ausgeschlossen wird.
7. Ein höflicher und respektvoller Umgangston ermöglicht einen störungsfreien und erfolgreichen Schulalltag. Beschimpfungen und Beleidigungen verletzen die Gefühle der Anderen und sind deshalb verboten. Jeder hat sich so zu verhalten, dass keine/r Schaden nimmt.
8. Besucher/innen der Schule haben sich umgehend im Sekretariat anzumelden.
9. Nach Unterrichtsschluss haben die Schüler/innen das Schulgelände sofort zu verlassen.
II. Verhalten im Unterricht
1. Alle Schüler/innen haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht störungsfrei verläuft.
2. Essen und Kaugummikauen ist im Unterricht grundsätzlich nicht gestattet. Das Trinken von Wasser, ohne den Unterricht zu stören, ist erlaubt.
3. Jacken und Mäntel sind vor Unterrichtsbeginn auszuziehen, Mützen und Caps werden abgelegt.
4. Toilettenbesuch wird nur in Notfällen während des Unterrichts gestattet. Jeder hat die Toilette so zu verlassen, wie er sie selbst antreffen möchte.
5. Von der Schule ausgeliehene Bücher sind pfleglich zu behandeln und unbeschädigt zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten.
III. Verhalten auf dem Schulgelände
1. Konflikte jeglicher Art sind gewaltfrei zu lösen. Tunnelspiele, Geburtstagsschläge und ähnliche Formen von Gewalt sind verboten.
2. Schülerinnen und Schüler haben den Anordnungen und Aufforderungen der Lehrkräfte und aller in der Schule beschäftigten Personen Folge zu leisten.
3. Das Benutzen bzw. Tragen von elektronischen Geräten ist verboten, d.h. das Handy/Smartphone ist grundsätzlich nicht hör- oder sichtbar. Im Rahmen des Unterrichtes kann nur nach ausdrücklicher Anweisung der Lehrkraft zu festgelegter Zeit das Handy/Smartphone genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen. Die Rückgabe erfolgt über die Klassenleitung an die Erziehungsberechtigten.
4. Die kleinen Pausen dienen nur dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. Rennen und Toben auf den Fluren hat zu unterbleiben.
5. Alle Schüler verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof. Verabredungen mit schulfremden Personen auf dem Schulgelände sind verboten. Schulfremde Personen müssen sofort den aufsichtführenden Lehrkräften gemeldet werden. Es ist nicht gestattet sich im Gebüsch aufzuhalten.
6. Bei „Regenpausen“ halten sich die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude auf.
7. Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
8. Es ist verboten, unerlaubte Gegenstände (z.B. Waffen) in die Schule mitzubringen. Bei hinreichenden Verdachtsmomenten sind Taschenkontrollen jederzeit möglich.
9. Energy Drinks dürfen nicht konsumiert werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Getränk eingezogen und bei Bedarf an die Erziehungsberechtigten übergeben.
IV. Ordnung und Sauberkeit
1. Gemeinsames Ziel aller Schüler/innen und Lehrkräfte ist es, das Schulgelände mit seinen Einrichtungen vor Beschädigungen, Schmierereien sowie Zerstörungen zu schützen und sauber zu halten.
2. Müll wird in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt.
3. Schülerinnen und Schüler sorgen u.a. im Klassenverband für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände sowie im und vor dem Gebäude.
4. Feuerlöscher dienen der Sicherheit, Missbrauch wird strengstens geahndet!
5. Aufenthalt innerhalb der Fensterrahmen ist strengstens verboten!
6. Bei Beschädigungen oder Beschmutzungen werden die Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte zum Schadenersatz herangezogen.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden Erziehungsmaßnahmen nach § 62 bzw. Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Schulgesetz angewendet. 05.06.2019